Page 15 - Maerki Baumann & Co. AG | Altersvorsorge – wann und wie?
P. 15

Zusammenleben Ehe Ehe Ehegüterrecht
Paare die im Konkubinat leben mögen sich Gedanken machen zu ihrem Zivilstand Verhei- ratete Paare mögen ihren ehegüterrechtlichen Status überdenken und gegebenenfalls einen Ehevertrag abschliessen Vorsorgen für Notfälle
Ein oft unterschätztes Thema: Sorgen Sie Sie für Notfälle
zu Lebzeiten
vor und verfassen Sie Sie einen Vorsorgeauftrag Damit stellen Sie Sie sicher dass sich sich die richtigen Personen um Sie Sie kümmern sollte Ihnen zu Lebzeiten
ein Notfall widerfahren Für unverheiratete oder ver- witwete Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer Unternehmer ist dies besonders wichtig lic iur Emanuel Schiwow Rechtsanwalt LL M Partner der Anwaltskanzlei RUOSS VÖGELE Zürich
RUOSS VÖGELE – Rechtsanwälte ist einer unserer langjährigen Partner mit dem wir unter anderem in den Bereichen Unternehmensnachfolge Nachlass- und Nachfolgeplanung sowie Erbrecht zusammenarbeiten 15




























































































   12   13   14   15   16