Ausführungsgrundsätze

Ausführungsgrundsätze

1. Auftragserteilung

Der Wertschriftenhandel wird von uns an ein Drittunternehmen ausgelagert. Derzeit ist dies die InCore Bank AG, Zürich. Die Ausführung der Wertschriftenaufträge erfolgt nach den Ausführungsgrundsätzen des beauftragten Drittunternehmens, welche mit uns abgestimmt sind und die geforderten regulatorischen Vorgaben erfüllen.

2. Auswahl des Unternehmens

Bei der Auswahl des für die Ausführung des Wertschriftenhandels verantwortlichen Drittunternehmens haben wir unserer Pflicht zum Handeln im besten Interesse unserer Kunden Rechnung getragen und dieses entsprechend der relevanten gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben sorgfältig ausgesucht. Insbesondere haben wir berücksichtigt, dass das Drittunternehmen die Vorgaben zur bestmöglichen Ausführung von Wertschriftenaufträgen gemäss Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) sowie die Vorgaben der Durchführungsrichtlinie 2006/73/EG und deren nationale Umsetzungsvorgaben einhält. Die InCore Bank AG ist im Besitze einer schweizerischen Bank- und Effektenhändlerlizenz und wird von der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA beaufsichtigt. Sie erfüllt selber alle relevanten gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben zur bestmöglichen Ausführung Ihrer Wertschriftenaufträge, die sie wiederum in ihren eigenen Ausführungsgrundsätzen festgehalten hat.

3. Einhaltung der Ausführungsgrundsätze 

Wir stellen durch regelmässige Prüfungen sicher, dass das Drittunternehmen die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zur bestmöglichen Ausführung Ihrer Wertschriftenaufträge in Übereinstimmung mit seinen Ausführungsgrundsätzen einhält. Sollte dies nicht mehr gewährleistet sein, werden wir ein anderes geeignetes Drittunternehmen mit der Ausführung Ihrer Wertschriftenaufträge beauftragen.

4. Überprüfung der Ausführungsgrundsätze

Die angewendeten Ausführungsgrundsätze werden im Jahresrhythmus überprüft. Sollten wesentliche Veränderungen eintreten, die uns bei der sorgfältigen Ausübung unserer Überwachungspflichten in Bezug auf die Auftragsausführung durch das Drittunternehmen beeinträchtigen, überprüfen wir die Ausführungsgrundsätze auch außerhalb des Jahresrhythmus.

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